Ein straffällig gewordener (cholerischer) Nachbar

Dieser Mensch wurde bereits zweimal rechtskräftig verurteilt.
- Wegen seiner Ausdrucksweise, im unterstem Gossenjargon. Urteil 1
- Wegen seiner tätlichen Angriffe auf unsere Familie. Urteil 2
er musste folgende Zwangs-Spenden leisten
500 EURO an den 1.FC Nürnberg
1000 EURO an den Nürnberger Tiergarten
er musste die Kosten des Strafverfahrens übernehmen
1000 EURO Anwaltskosten
er musste Gerichtskosten, Anwälte und Gutachter bezahlen

mind. 17.300 EURO

Trotzdem gibt er keine Ruhe.
bösartiger Nachbar
Warum ist diese WEB-Seite entstanden?
Siehe Gästebuch 1.Eintrag

Vorwort Örtlichkeit Vorgeschichte 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Webseiten zum Thema:
Fahr-untüchtigkeit wegen körperlicher oder geistiger Mängel Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen §20 gefährliche Körperverletzung §224 Meineid §154 Dürfen Kids noch draußen spielen? teuflische Nachbarn Nachbars Lampe notorischer Anzeigenerstatter

Vorwort

Es geht um die unglaublichen Erlebnisse unserer Familie mit einem cholerischen Nachbar, der seit Jahren versucht seiner Umgebung Verhaltensregeln aufzuerlegen. Hält sich jemand nicht an die von ihm festgelegten Maßstäbe, wird er leidvoll erfahren, was dies für Auswirkungen hat.

P.S. Die Bezeichnung "cholerisch" stammt im Übrigen nicht aus dem Munde unserer Familie, sondern von dem Richter, der den Nachbarn am 19.5.2004 wegen nachgewiesener Beleidigungen zu 250.000 Euro bzw. 6 Monate Haft bei Wiederholung verurteilt hat. Urteil: Im Namen des Volkes 1. Ebenso wurde es im Polizeibericht 4 schriftlich festgehalten. Der Richter musste diesem Mann während des Prozesses sogar eine Ordnungsstrafe androhen, weil er feststellte, dass sich der Mensch nicht in der Gewalt hat.

Eine Erkenntnis, als Erzähler und Betroffener kann ich hier bereits vorwegnehmen. Der Spruch:



Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

trifft den Nagel auf den Kopf.

Besonders, wenn man mit einem Menschen konfrontiert wird, der aus Unzufriedenheit mit seinem eigenen Leben und in Ermangelung von Beschäftigung es nicht sehen kann, wenn andere Familien ein frohes und glückliches Leben führen.

Bei unserer Familie haben sich mittlerweile von diesem Menschen und wegen ihm hunderte von Schreiben, die ganze Ordner füllen, angesammelt. Es handelt sich um direkt vom Nachbarn in unseren Briefkasten eingeworfene Schreiben, um Schreiben über Rechtsanwälte die er beauftragt hat, um Gerichtsvorladungen, Gerichtsprotokolle, Urteile, Gutachterschriftstücke, Polizeianzeigen/-protokolle, um Strafanträge und Behördenschreiben.

Er hat schon die vierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, um uns mit Schreiben zu bombardieren. Warum es im Laufe der Zeit immer andere Kanzleien waren, lässt sich erahnen. In den ganzen Jahren hat der Nachbar keinen einzigen Prozess gewonnen. Vor Gericht ist immer wieder deutlich geworden, dass die Anschuldigungen gegen unsere Familie jeglicher Grundlage entbehren.

Im letzten, momentan aktuellen Fall (siehe 2003) war ich sogar gezwungen öffentlich in der Bildzeitung und im Fernsehen Stellung zu nehmen, da der Nachbar all diese Medien einschaltete und versuchte über diese Informations-Plattformen eine einseitige Meinungsbildung zu manifestieren. Auch in der Zeitung Die Welt 8 wurde die Geschichte aufgegriffen.



Örtlichkeit

Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung in Laufamholz am Stadtrand von Nürnberg.

Um einen Überblick über die örtlichen Gegebenheit zu bekommen, kann hier die Satellitenansicht auf die Reihenhäuser aufgerufen werden

Die Reihenhaussiedlung besteht aus 10 Wohneinheiten wie hier abgebildet.


Nummer 2 := "cholerischer" Nachbar.

Nummer 3 := unsere Familie.









Vorgeschichte

Meine Frau und ich sind im Jahre 1981 in das Reihenhaus Nr. 3 eingezogen. Wir haben bereits damals mitbekommen, dass der cholerische Nachbar die nette und normale Familie des Reiheneckhauses Nr. 1 drangsalierte und tatsächlich auch körperlich attackierte. Es ist in der nahen Umgebung bekannt, dass der aggressive Nachbar bei einem von ihm angezettelten Streit, dem Familienvater vom Reiheneckhaus einen Faustschlag in den Magen versetzte.

Da der Nachbar in den Jahren von 1981 bis 1989 nur auf die Familie im Reiheneckhaus fokussiert war, konnten wir in diesem Zeitraum unbeschwert leben. Das Ende unserer unbeschwerten Zeit kam mit dem Zeitpunkt, als die Reiheneckhausbewohner aufgrund der ständigen Anfeindungen dieses Menschen im September 1989 ausgezogen sind.

Im August des darauf folgenden Jahres 1990 hatte der besagte Nachbar aus heiterem Himmel etwas an uns auszusetzen. Obwohl wir bereits 9 Jahre hier wohnten und sich an unserem Verhalten nichts geändert hat.

Eine Veränderung hat es zwar gegeben, nämlich die Geburt unserer beiden Kinder im Jahre 1988 und 1989. Doch es war im Jahre 1990 tatsächlich nicht abzusehen, wie weit ein derart unbeherrschter Zeitgenosse auch Kleinkindern gegenüber gehen würde.

Aber nachfolgend zuerst die Dinge die noch nichts mit den Kindern zu tun haben und die anscheinend nur dazu dienen sollten, eine weitere, nämlich unsere Familie aus ihrem Haus zu vertreiben.



1990

An einem Sommertag in der ersten Augustwoche 1990 habe ich eine einzige Terrassenplatte vor unserem Kelleraufgang ausgebessert und verlegt. Da wir die Vorgeschichte unseres Nachbars mit den damaligen Reiheneckhaus-Bewohnern kannten, hielt ich mich genau an die Ruhezeiten-Richtlinien, wenn ich Arbeiten zu erledigen hatte, die eventuell Klopfgeräusche (Gummihammer auf Waschbeton) verursachen. Noch während dem Einpassen der Platte, sah ich wie der Nachbar von seiner Liege aufsprang und zu mir herüber schrie: "Hören Sie sofort auf damit, ich will in meinem Garten hier Ruhe haben. Das was Sie da machen ist doch sowieso nur alles Mist. Sie sind doch schwachsinnig!" Ich war ganz perplex, und versuchte in einer ruhigen sachlichen Art auf die provozierenden und beleidigenden Worte einzugehen. Leider war eine normale Kommunikation mit diesem cholerischen Menschen nicht möglich. Meiner Frau und mir wurde jetzt klar, warum die Nachbarn aus dem Reiheneckhaus ausgezogen sind.

Kurz nach dem Vorfall haben wir das erste nachbarschaftliche Schreiben 9 mit haltlosen Anschuldigungen bekommen.


Ein paar Tage später fanden wir dann gleich noch ein zweites Schreiben 10 in unserem Briefkasten.

Stellen Sie sich einmal den Schock vor, wenn Sie solche Schreiben bekommen, obwohl es keinerlei Anlass dafür gibt. Hätte es tatsächlich triftige Gründe gegeben, hätten sich sicherlich auch die anderen Nachbarn (im Übrigen alles sehr nette Leute) in der Reihenhaussiedlung zu Wort gemeldet.

Eines macht das zweite Schreiben in trauriger Weise offensichtlich. Hierin legt der Nachbar deutlich dar, dass er sich nicht in eine soziale Gemeinschaft mit vorhandenen Regeln integrieren will. Er schreibt allen Ernstes, dass städtische Richtlinien für ihn keine Geltung bzw. Bedeutung haben.




Der geneigte Leser solle sich hieraus seine eigene Meinung bilden.

Nach dem ersten Schreck überlegten wir, ob wir auf diese Schreiben überhaupt reagieren sollen und sind zu dem Entschluss gekommen, die beiden Schreiben einfach zu ignorieren. Doch ignorieren ging nicht, da wir bereits das nächste Schreiben 11 mit einer Unterlassungs-Aufforderung von unseren Nachbarn bekamen. Diesmal über eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Irgendwie bildete sich der Nachbar fälschlicher Weise ein, wir wollten ein Gartenhäuschen aufstellen. Tatsächlich habe ich eine Pergola gebaut, die auch heute noch steht.

Nach den drei Schreiben habe ich der Rechtsanwaltskanzlei mit diesem
Brief 12 geantwortet und gehofft, dass der Nachbar endlich Ruhe gibt, was sich aber als Irrtum herausstellte.



1991

Um guten Willen zu zeigen und möglicherweise wieder eine friedliche nachbarschaftliche Atmosphäre herzustellen, habe ich die eigentlich intakte Terrassen-Trennwand, dessen Zustand der Nachbar in seinem ersten Schreiben moniert hatte, abgeschliffen und wollte sie für den geforderten Anstrich vorbereiten.

Leider scheiterte dieser Versuch kläglich. Dem Nachbarn passte es nicht, dass es Geräusche beim Abschleifen gab. Er forderte lautstark die sofortige Einstellung der Arbeiten.

Diesmal blieb es nicht bei den verbalen Entgleisungen, sondern ich wurde durch die Trennwand (seitlich versetzte Holzlamellen) hindurch mit einem Wasserstrahl vom Nachbarn bespritzt und dabei aufs Übelste beschimpf. Da ich die Holzwand mit einem elektrischen Schleifgerät bearbeitete, bestand eine erhöhte Gefährdung meines Lebens durch Stromschlag. Dem Nachbarn war dies aber völlig egal.

Wir hatten nach diesem Vorfall keine andere Wahl mehr und holten uns Rat bei einem Rechtsanwalt. Er hat uns geraten, den Nachbarn bei der Polizei wegen Körperverletzung und Beleidigung anzuzeigen, was wir dann auch getan haben.

Wir versuchten auch noch über das Sühneverfahren 13 eine Klärung und ein eventuelles Übereinkommen mit dem Nachbarn zu erreichen. Aber zu dem von der Stadt festgelegten Termin erschien der Nachbar gar nicht. Die Strafanzeige wurde dann leider mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Es wurde auf den Privatklageweg verwiesen.

Wegen der Unsicherheit welche Kosten entstehen könnten und weil wir als junge Familie mit zwei kleinen Kindern auch so schon genug um die Ohren hatten, haben wir den Weg über das Zivilverfahren dann nicht beschritten. Außerdem hatten wir keinerlei Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ab diesem Zeitpunkt wurde es aber noch bösartiger. Der erste Vorfall betraf unseren damals drei-jährigen Sohn. Wir hatten Besuch, sitzen auf der Terrasse und unser Kind ist etwas lebhaft. Auf einmal schreit die Ehefrau des Nachbarn in einem äußerst unfreundlichen Ton herüber, dass sie Ruhe haben wolle und dass wir nicht in der Lage seien unsere Kinder zu erziehen. Unsere ein-jährige Tochter schläft zu diesem Zeitpunkt direkt im Zimmer über der Terrasse, ohne sich von irgendwelchem Lärm gestört zu fühlen.

Damit war aber im Jahr 1991 noch nicht Schluss. Unsere Familie bekam auf einmal wieder zwei Schreiben.
Schreiben 1 14, Schreiben 2 15

Diesmal über einen angeblichen Wasserschaden den unser Regenfallrohr in den Kellerräumen des Nachbars verursacht haben soll.

Dann ging es im Jahr 1992 weiter, wie es 1991 aufgehört hat.



1992

Im Jahr 1992 wurde es richtig schlimm und man konnte erkennen, dass es diesem Menschen wirklich nur um Streit geht. Im Januar und Februar wurden wir gleich mit zwei Mahnschreiben beglückt.
1. Mahnung 16
2. Mahnung 17

Dies war im Februar noch nicht alles. Jetzt störte den Nachbarn auf einmal unser bereits 10 Jahre alter Kachelofen, der tatsächlich nur selten in Betrieb ist. Unsere Hauptheizanlage wird mit Gas betrieben. Schreiben Kachelofen 18

Zusätzlich kam der Schornsteinfeger unangemeldet zu uns ins Haus, um unsere Holzvorräte zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass er vom Nachbarn beauftragt wurde, der uns auch gleich noch beim Umweltschutzamt angezeigt hat. städt. Schreiben 19

Dies bedeutete, dass ein Bußgeldverfahren gegen mich eröffnet wurde und mir nichts anderes übrig blieb, als mich mit der neuen Anschuldigung auseinander zu setzen. Ich verfasste daraufhin dieses Antwortschreiben 20 an die Stadt. Damit war diese Sache dann auch erledigt.

Mittlerweile kam ein drittes Mahnschreiben.
3. Mahnung 21

Trotz dieser ständigen Anfeindungen, haben wir versucht unsere Kinder aus allen Dingen herauszuhalten und ihnen den Stress ihrer Eltern nicht merken zu lassen. Im Mai dieses Jahres konnten wir aber unseren jetzt 4-jährigen Sohn nicht mehr davor bewahren, dass er Alpträume hatte.

Der Auslöser war die Tatsache, dass wir in unseren Garten Softball spielten und der Ball aus Versehen aufs Nachbargrundstück fiel. Der Nachbar schrie uns an und gab den Ball nicht wieder heraus. Ich stellte den Nachbar zur Rede, was dieses Verhalten soll. Ich sagte er solle seine Aggressionen mir gegenüber nicht über den Rücken unschuldiger Kleinkinder austragen. Außer Beleidigungen kamen keine Erwiderungen. Wir mussten daraufhin aufhören zu spielen. Mein Sohn hat die Konfrontation mitbekommen, war verständlicherweise verstört, hatte Tränen in den Augen und nicht verstanden, warum er seinen Ball nicht mehr bekommt. Ich habe dann nach einigen Tagen nochmals bei den Nachbarn nachgefragt, ob wir unseren Ball jetzt zurück haben könnten, wurde aber wieder mit Maßregelungen und Beleidigungen abgewiesen.

Wir waren wiederum gezwungen unseren Rechtsanwalt einzuschalten, der daraufhin Strafanzeige und Strafantrag 22 wegen Beleidigung und Unterschlagung gegen den Nachbarn stellte.

Das Verfahren 23 wurde leider trotz eines anwesenden neutralen Zeugen eingestellt. Begründung: Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung. Die Polizei hatte damals gesagt, sie könne erst eingreifen, wenn der Nachbar handgreiflich gegen Kinder würde. Bei verbalen Einschüchterungen und den damit verbundenen psychischen Belastungen hat man keine Handhabe.

Mittlerweile wurde ich zusätzlich mit einem Mahnverfahren 24 konfrontiert, dass der Nachbar beim Amtsgericht gegen mich beantragte.

Dabei habe ich erfahren müssen, dass ein Mahnverfahren ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Amtsgericht eröffnet wird. Das heißt, jeder kann so ein Verfahren gegen seine Mitmenschen einleiten. Es wird nicht geprüft, ob eine tatsächliche Forderung dahinter steht. Dies war also die nächste Schikane, der wir durch unseren Nachbarn ausgesetzt wurden.
Im September hat der Nachbar dann eine neue Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, und aufgrund des Mahnverfahrens Klage 25 vor dem Amtsgericht gegen uns eingereicht.

Die Klage wurde in der Hauptsache abgewiesen. Der Nachbar wollte hier eine Änderung an unserem Regenfallrohr nach seinen Vorstellungen 26 durchsetzen. Obwohl die angebliche Überschwemmung des Nachbarkellers nie bewiesen wurde, mussten wir im Nebenpunkt der Klageschrift einen Teil der Kosten der zu Unrecht geforderten Malerarbeiten des Nachbarn bezahlen. Jetzt kamen neben den ungewollten zeitlichen Aufwendungen auch noch finanzielle Ausgaben hinzu, die wir als junge Familie eigentlich für andere Dinge notwendiger gebraucht hätten.

Wir stellten uns die Frage, was wir getan haben, dass wir dermaßen schikaniert werden. Wir wollten zu diesem Zeitpunkt schon ausziehen, haben aber überlegt mit welchen Konsequenzen dies verbunden wäre. Wir konnten woanders auch nicht sicher sein, wieder so einen Nachbarn zu bekommen. Wir haben uns dann entschieden zu bleiben. Mit den anderen Nachbarn bestand ja eine gute Gemeinschaft. Außerdem war die Nähe zur Stadt ein großer Vorteil, den wir sicherlich nicht mehr gehabt hätten, wären wir umgezogen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir auch noch nicht, dass es noch schlimmer werden würde als es ohnehin schon war.

In diesem Jahr wurde ich dann zusätzlich noch von anderen Bewohnern unserer Strasse angesprochen, dass Sie ebenfalls von diesem Menschen gemaßregelt wurden.



1993

Da wir unseren Garten 27 trotz dieser vielen Vorfälle weiter mit unseren Kindern nutzen und uns darin aufhalten wollten, habe ich nach einer Möglichkeit gesucht, weiteren Konfrontationen mit dem Nachbarn aus dem Weg zu gehen.

Aufgrund des letztjährigen, unseren Sohn betreffenden Vorfalles und noch Weiteren in denen der Nachbar unser Kind mit den Worten anschrie: "Ich werde deine Erziehung übernehmen", habe ich ein Auffangnetz 28 an der Grundstücksgrenze montiert, welches man wie einen Vorhang auf- und zuziehen konnte. Wir wollten damit das versehentliche Hinüberfallen von Soft- oder Federbällen auf das Nachbargrundstück verhindern, falls die Kinder in unserem Garten etwas Ball spielen.

Nach einigen Tagen wurde ich von meiner Frau im Geschäft angerufen. Sie informierte mich ganz aufgelöst, dass der Nachbar das aufgestellte Netz eingerissen, und die Befestigungsstangen mit Gewalt umgestürzt hat. Die Wucht des Aufpralls hat ein richtiges Loch in unseren Rasen geschlagen. Wäre in diesem Moment ein Kind in den Garten gelaufen, hätte es von den Eisen-Stangen schwer verletzt werden können.

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

Trotz dieses Vorfalls und meiner verständlicherweise erregten Verfassung, habe ich den Nachbarn noch am selben Tag in sachlichem Ton zur Rede gestellt. Ich sagte, dass ich das Netz nur aufgestellt habe um das Hinüberfallen von Weichgummi- oder Federbällen zu verhindern. Er würde dadurch auch in Zukunft wegen solcher sicherlich nicht vermeidbaren Vorfälle, die durch spielende Kleinkinder eben möglich sind, verschont bleiben. Mir wurde aber nur die Türe vor der Nase zugeschlagen.

Daraufhin habe ich das Netz wieder aufgestellt, es besser verankert und befestigt, damit es nicht umgestürzt werden konnte. Diese Veränderungen in unserem Grundstück brachte uns die nächste Klage wegen Beseitigung 29 vom Nachbarn ein. Es war jetzt bereits die 3. Anwaltskanzlei die er beauftragte.

Wir waren wieder genötigt, auf die neue Klage eine Erwiderung 30 zu formulieren. Aber nicht genug damit, nach einer kurzen Zeitspanne kam eine Klageerweiterung, weil wir zu dieser Zeit einen zusätzlichen Sichtschutz vor die bestehende Terrassen-Trennwand, die keinen Blickschutz bot, angebracht haben. Wir hatten endgültig genug von diesem Nachbarn und wollten einfach so wenig wie möglich von ihm sehen oder andauernd beobachtet werden.

Auch hier kann ich das Urteil 31, das im nächsten Jahr verkündet wurde bereits vorwegnehmen. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen. Die gesamten Kosten musste der Nachbar übernehmen. Aber noch vor der Verkündung im nächsten Jahr, hat der Nachbar in der Gerichtsverhandlung ausgeführt, dass die alte Terrassen-Trennwand, wegen des neuen Sichtschutzes durch Schimmelpilze befallen werden könnte. Es wurde tatsächlich wegen dieses Unsinns ein Gutachter beauftragt, den ebenfalls der Nachbar zu bezahlen hatte.

Zusätzlich kam wieder ein nachbarschaftliches Schreiben 32 in dem es um das Beschneiden von unserer Hecke im Vorgarten ging.

Nach diesem letzten Schreiben war uns klar, dass die gesamten Verhaltensweisen des Nachbarn auf rationaler Ebene einfach nicht mehr erklärbar sind. Wir erfuhren auch über unseren Sportverein, dass der Mann mit seinen eigenen, mittlerweile erwachsenen Kindern ein gespanntes Verhältnis hat. Auch wenn dies alles kein Trost ist, so ist es vielleicht doch eine Erklärung.



1994

In diesem Jahr drangsalierte uns der Nachbar weiter, vor allem konnten wir unsere Kinder, inzwischen 6 und 4 Jahre alt, nicht mehr unbeaufsichtigt in den eigenen Garten gehen lassen. Man konnte die Wutausbrüche des Nachbarn einfach nicht einschätzen. Es gab wieder einen Vorfall, den ich hier nur stellvertretend, als einen von Vielen schildern will. Unsere Kinder spielten Krokett. Ein Spiel bei dem man eine Holzkugel mit Hilfe von Schlägern durch einen Parcours von Toren spielt. Die Kinder hatten vielleicht gerade drei Schläge gemacht, da schrie der Nachbar schon wieder unseren Sohn an, er solle sofort mit dem Krach (Holzschläger trifft Holzkugel) aufhören. Eine solche Einschüchterung von einem zu diesem Zeitpunkt 58 Jahre alten erwachsenen Menschen gegenüber einem sechsjährigen Kleinkind ist mehr als niederträchtig.

Im gleichen Zeitraum kam jetzt auch der vom Nachbarn beauftragte Gutachter zu uns, um die Terrassen-Trennwand zu inspizieren. Sie erinnern sich vielleicht, es ging um die Gefahr eines Schimmelpilz-Übersprungs auf eine bestehende Holzwand. Als Ergebnis des Gutachtens kam heraus, dass alles korrekt aufgestellt ist und das es keinerlei Beanstandungen gibt. Auch hier habe ich wieder kostbare Zeit aufwenden müssen, die für andere Dinge wesentlich sinnvoller gewesen wäre.

Das war aber wieder nicht alles in diesem Jahr. Wie bereits voraus zu sehen war, war der Nachbar mit dem letzten Urteilsspruch nicht zufrieden und wollte das Urteil nicht akzeptieren. Er legte Beschwerde 33 ein. Die Beschwerde wurde vom Gericht aber nicht zugelassen. Zusätzlich passte es ihm nicht, dass wir im unteren Gartenteil eine Thujahecke pflanzten. Hier wollte er etwas wegen zu geringem Grenzabstand erreichen, was ihm ebenfalls nicht gelang.

Obwohl der Nachbar mit allen von ihm angezettelten Verfahren und Belästigungen keinen Erfolg hatte, gab er keine Ruhe. Meine Frau hat den Garten während meiner Abwesenheit, so gut wie überhaupt nicht mehr mit den Kindern genutzt, da Stress mit dem Nachbarn, der keiner geregelten Arbeit nachging, und sich von früh bis spät in seinem Garten aufhielt, vorprogrammiert war. Ohne die andere Nachbarschaft, die guten Freunde und Vereinskameraden hätten wir dies alles nicht gepackt.



1995

Eines hat unserNachbar mittlerweile geschafft. Er hat uns dazu getrieben, dass wir in den Sommermonaten keine anderen befreundeten Familien mit Kindern mehr zu uns eingeladen haben.

In diesem Jahr haben wir uns dann ein gebrauchtes Wohnmobil





gekauft, da es nicht möglich war, einen Urlaub im eigenen Heim zu verbringen. Wir flüchteten regelrecht aus unserem Lebensmittelpunkt, um wenigstens im Urlaub nichts mit diesem streitsüchtigen Nachbarn zu tun zu haben.
Trotzdem gab der Mensch nicht auf, uns und unsere Kinder während der Zeit die wir zu Hause verbrachten weiter zu provozieren und zu attackieren.

Einen Vorfall will ich aus diesem Jahr schildern, weil er wieder in deutlicher Weise zeigt, wie unbeherrscht der Nachbar ist. In den Sommermonaten spielten unsere Kinder, inzwischen 7 und 5 Jahre ausnahmsweise Mal wieder im Garten. Das Spielen war unserem Nachbarn aber wieder zu laut. Er schrie herum und sagte unter anderem, wir sollen mit den Kindern ins Schwimmbad verschwinden oder in den Wald abhauen.

Diese Auseinandersetzung bekam unsere Nachbarin auf der anderen Seite mit. Als sie versuchte beschwichtigend auf den Nachbarn einzugehen und Partei für uns ergriff, wurde Sie mit Menschen verachtenden Worten abgespeist. Der Nachbar schrie über unseren Garten zu ihr hinüber sie solle sich hier nicht einmischen und abhauen zu ihrem "halbtoten Mann". Der Mann unserer liebenswerten Nachbarin war krankheitsbedingt ein ans Bett gefesselter Pflegefall.



1996

Auch dieses Jahr hat es keine Besserung des Verhaltens unseres Nachbarn gegeben. Im Beisein unserer Kinder hat er bei einem weiteren, unsere spielenden Kinder betreffenden Fall folgende Einschüchterungen gegenüber meiner Frau ausgestoßen: "Ich werde mir ihre Kinder vornehmen". Ab dem Zeitpunkt liefen die Kinder weg, wenn sie den Nachbarn auch nur aus der Ferne sahen. Unsere Tochter stürzte auf der an unseren Garten angrenzenden Strasse vor Schreck sogar vom Fahrrad, als der Nachbar plötzlich außerhalb seines Gartens auftauchte.

Nach dieser Sache habe ich den Nachbar ein weiteres Mal zur Rede gestellt. Man kann sich meine Erregung sicherlich vorstellen. Ich habe ihm unmissverständlich dargelegt, dass er von mir aus alles Mögliche gegen mich vorbringen könne, aber dass er in keinem Fall mehr meine Kinder anzusprechen hat.

Damit ich Ihn mit seinen neuerlichen Entgleisungen konfrontieren konnte, musste ich durch seinen Vorgarten gehen, um seine Hausglocke zu erreichen. Ich musste dazu, die eingeschnappte Gartentür öffnen, da er keine Glocke an der Gartentür hat. Diese Aktion brachte mir ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Hausfriedensbruch 34 ein. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einstellungs-Schreiben 35



1997

Dieses Jahr gab es kaum Berührungspunkte mit unserem Nachbarn, da wir mit unseren mittlerweile schulpflichtigen Kindern sowohl in den Frühjahrs-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien, trotz eines eigenen Gartens, mit dem Wohnmobil verreisten.

Wir hatten tatsächlich in diesem Jahr keine neuen Anzeigen bekommen.



1998

Wegen des vergangen, einigermaßen Stress freien Jahres haben wir angenommen, dass der Nachbar jetzt endlich Ruhe gibt und uns in Frieden leben lässt. Wie sich aber herausstellte, war dies eine Fehleinschätzung.

Unser derzeitiges Wohnmobil wurde altersschwach und auch zu klein, so dass wir uns ein größeres gebrauchtes Modell kauften. Um die Sache abzukürzen, wir wurden wegen des neuen Wohnmobils von unserem Nachbarn wieder mehrfach angezeigt.

Diesmal passte es ihm nicht, dass wir das Wohnmobil ab und zu, direkt an unserem Garten parkten. Dies war nicht der normale Stellplatz, sondern wir parkten das Fahrzeug hier nur, wenn wir es vor einer Reise beladen mussten bzw. wenn die Bord-Batterie aufgeladen werden musste.

Wir wurden angezeigt, weil angeblich nicht genügend Platz für vorbei fahrende Autos bleibt. Der Nachbar wollte dies der Polizei mit von ihm gemachten Fotos 36 beweisen.




Es ist aber darauf zu erkennen, dass niemand durch das Fahrzeug behindert wird. Der zuständige Polizist sah dies ebenso. Er wollte nicht tätig werden, weil er ebenfalls erkannte dass es sich anscheinend nur um Schikanemaßnahmen eines nicht ausgelasteten Nachbarn handelt. Der Polizist hat uns auch vorab telefonisch mitgeteilt, dass er nichts unternehmen werde.

Der Nachbar gab aber nicht auf und hat permanent bei der Polizei angerufen. Der Polizist teilte uns dann wiederum telefonisch mit, dass er unseren Nachbarn nicht los wird und er wegen des über dem Boden liegenden Stromkabels ein Bußgeldverfahren 37 einleiten müsse. Außerdem schilderte er uns seinen eigenen Eindruck von diesem Menschen und sagte, dass wir nie Ruhe vor diesem Nachbarn bekommen werden.

Ich legte verständlicherweise Einspruch ein, da es sich nicht um einen tatsächlichen Verkehrsverstoß handelte, sondern unbestritten um eine böswillige Denunzierung 38.

Dieser Ansicht schloss sich dann auch das Amtsgericht an, dass das Verfahren im Oktober eingestellt hat. Siehe Beschluss 39



2003

Nach einer längeren Periode, in der all unser Tun und Handeln genau von dem Nachbarn beobachtet und wir auch permanent fotografiert wurden, kam das Jahr 2003. In diesem Jahr hat uns derNachbar regelrecht aufgelauert wenn wir in unseren Garten gingen. Im Juni wurde er tatsächlich in körperverletzender Weise gegen mich tätlich.

Der erste Vorfall ereignete sich am 8.06.2003, als ich mit wenig Gramm leichten Leichtplastik-Bällen die innen hohl sind, Golfschwünge im Garten übte. Dem Nachbar passte es nicht, dass ich in unserem eigenen Garten Übungsschwünge machte. Er hat mich aus weniger als einem Meter Entfernung mit seinem, auf härtesten Strahl eingestellten Gartenschlauch angegriffen und in den Augen und im Ohr verletzt. Ich musste daraufhin in ärztliche Behandlung. Es gab auch noch zwei weitere Vorfälle, einen am 10.06.2003 und den anderen am 28.06.2003.

Von der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen den Nachbarn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der Nachbar kann auch seine Handlungen, wie in den Vorjahren immer geschehen, nicht mehr abstreiten. Die Tätlichkeiten wurden von mehreren Anliegern und Nachbarn gesehen, die dann auch freiwillig bei der Polizei ihre Zeugenaussagen machten. Und trotz dieser Zeugenaussagen

Vorfälle: Zeugen:
08.06.2003 Hr. Horst K. und Fr. Rosina E.
10.06.2003 Fr. Christine P. und Fr. Katrin W.
28.06.2003 Fr. Rosina E.

streitet der Nachbar schriftlich in den von seinem Anwalt verfassten Schreiben ab, diese Tätlichkeiten begangen zu haben.

Am 10.06.2003 musste ich sogar die Polizei herbei rufen, da der Nachbar uns jedes Mal attackierte, wenn wir unseren Garten nutzen wollten. Es kamen zwei Beamten, die den Nachbarn in seine Schranken wiesen und ihm mitteilten, dass die von mir ausgeübten Golfschwünge keine Lärmbelästigung sind. Sie teilten dem Nachbarn auch mit, dass ein Strafverfahren gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig ist.

P.S. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Nachbar sich für die Strafsache eine Verhandlungsunfähigkeit hat attestieren lassen. Das eigenartige dabei ist, dass er zwei Gerichtstermine zu Zivilverfahren im Jahr 2004, trotz angeblicher Verhandlungsunfähigkeit, wahrgenommen hat. Während dieser Verhandlungen verkündete er auch noch, dass es ihm keine Probleme bereite fünf Stunden mit dem Fahrrad um den Brombachsee zu fahren.
Dass ein Richter die Charaktereigenschaften dieses Menschen auch sofort erkannte, habe ich bereits erwähnt (Androhung einer Ordnungsstrafe während der Verhandlung). Ich denke, ich brauche diesen Ausführungen nichts hinzufügen.


Nach dieser Information durch die Polizei und weil der Nachbar keine Rechtfertigung für seine Tätlichkeiten hat, hat er im Gegenzug eine neue Klage 40 (Inhalt: "Lärmbelästigung durch Golfschwung") gegen uns erhoben. Er beauftragte wiederum eine neue Rechtsanwaltskanzlei, da keine der vorhergehenden Kanzleien diesen Menschen anscheinend ein weiteres Mal vertreten wollte.

Der Nachbar hat Klage wegen Lärmbelästigung erhoben, obwohl ihm die Polizisten am 10.06.2003 mitteilten, dass es sich bei den Golfübungsschwüngen um keine Lärmbelästigung handelt. Auch keine anderen Nachbarn fühlen sich durch meine Übungsschwünge irgendwie belästigt. In dieser Klage wurden dann Anschuldigungen gegen mich erfunden, die anscheinend nur den Zweck haben sich irgendwie aus dem Strafverfahren herauszuwinden.

Der Nachbar behauptet, dass er wegen der Golfübungsschwünge Herzinfarkte bekommen hätte. Er hat Listen erstellt, die die Zeiten beweisen sollen, an denen ich in meinem Garten Übungsschwünge gemacht haben soll. Die größte Dreistigkeit ist allerdings eine Behauptung der Frau des Nachbars. Sie gibt an, dass sie von einem 4 Gramm leichten Ball am Kopf getroffen wurde und dadurch einen Nervenzusammenbruch erlitten hätte.

Diese Beschuldigung ist niederträchtig und außerdem unwahr. Dass es sich um eine unwahre Behauptung handelt, wird anhand der eigenen Aussagen dieser Nachbarn, sowie durch die von Ihnen angefertigten Listen erkennbar. In den von den Nachbarn erstellten Listen ist dieser Vorfall gar nicht enthalten, im Klageschreiben wird die Formulierung: 41 "vor wenigen Tagen wurde die Ehefrau des Klägers von einem Golfball am Kopf getroffen" verwendet.

Da der Nachbar immer behauptet, seine Listen seien sorgfältig, wahrheitsgemäß und termingenau geführt, stellt sich die Frage warum ein solch gravierender Vorfall darin nicht enthalten ist? Einzige Erklärung, es hat diesen Vorfall nicht gegeben, was auch der Wahrheit entspricht.

Das überzeugendste Argument aber ist die Tatsache, dass es bei dem von der Nachbarin erfundenen Vorfall überhaupt nicht möglich ist jemanden zu treffen, der sich auf dem Nachbargrundstück befindet. Die Frau behauptet es wäre passiert, als ich in Längsrichtung des Gartens einen Übungsschwung machte. Durch die bewachsene Grundstücksgrenze und wegen des zugezogenen Auffangnetzes (siehe 1993) ist es weder praktisch noch theoretisch möglich, dass ein in Längsrichtung abgeschlagener Ball in den Garten des Nachbarn fliegen kann. Ich habe diese Frau nie mit einem Ball getroffen, weder am Kopf noch sonst irgendwo. Auch ein Datum, 28.06.2003 dieses angeblichen Vorfalls (kein Hinweis darauf in der Liste 42) wurde jetzt auf einmal genannt. Warum dieses Datum in der Klageschrift vom 3.07.2003 noch nicht bekannt war, ist mehr als eigenartig.



2004

Dass die Glaubwürdigkeit der Nachbarin angezweifelt werden muss, zeigte sich dann auch im Jahr 2004. Die Nachbarin bezeugte angebliche von mir am 3.April 2004 gesagte Beleidigungen, die nachweislich (Videobeweis) nicht gesagt wurden. Bei der Gerichtsverhandlung wurde das den Vorfall betreffende Video als Beweismittel zugelassen. Es sind keine Beleidigungen von mir darauf zu hören. Die Beleidigungen gegen unsere Familie, aus dem Munde ihres Ehemanns, sind aber deutlich zu hören.

Im Jahr 2004 hat es weitere drei Angriffe auf unsere Familie gegeben. Es ist festzustellen, dass es dem Nachbarn trotz eines angeblich so schlechten Gesundheitszustandes und einer darauf basierenden körperlichen Verhandlungsunfähigkeit möglich ist, seine Mitmenschen weiterhin in körperverletzender Weise zu attackieren.

Der erste Fall in diesem Jahr und die bereits 4. vorsätzliche Körperverletzung an unserer Familie war am 1.04.2004. Bei diesem Vorfall hat der cholerische Nachbar nicht nur mich, sondern auch meine Frau mit starkem Wasserstrahl angegriffen. Unsere beiden Kinder waren bei diesen Angriffen ebenfalls anwesend. Uns blieb nichts anderes übrig, als wieder Anzeige zu erstatten.

Trotz dieser neuerlichen, dem Nachbar bekannten Anzeige wurde er am 3.04.2004 schon wieder, jetzt bereits das 5. Mal, tätlich. Er überzog uns zusätzlich mit den übelsten Beleidigungen. Selbst der Richter stellte in der darauf folgenden Verhandlung fest, dass dies unterster Gossenjargon ist. Da der Nachbar seine Angriffe trotz Zeugen und in Anwaltschreiben immer wieder abstritt, blieb uns nichts anderes übrig, als eine Videoaufzeichnung zu machen. Am 3.04.2004 wurde von uns dann per Video dieser neuerliche Angriff aufgezeichnet.

Aufgrund dieses Beweises, konnte der Nachbar nicht mehr leugnen und wurde in der Verhandlung vom 28.04.2004 (Verkündung des Urteils am 19.05.2004) wegen nachgewiesener Beleidigungen verurteilt.
Urteil: Im Namen des Volkes 1
Eine Verurteilung des Nachbarn wegen der Wasserangriffe gegen unser Familie erfolgte in diesem Urteil unverständlicher Weise nicht. Wahrscheinlich aber aus dem Grunde, weil der Richter dem cholerischen Nachbarn (Teilnahme obwohl Verhandlungsunfähig) während der Verhandlung das Versprechen abgenommen hat, unsere Familie nicht mehr mit Wasser anzugreifen und zu verletzen. Dass sich der Nachbar nicht an Versprechen hält, die er sogar vor Gericht abgibt und die auch protokolliert wurden, bewies ein weiterer Angriff am 02.09.2004 gegen unsere Familie.

Nach der Verkündung des Urteils wegen Beleidigung hat der Nachbar alle möglichen Medien (Zeitungen und Fernsehsender) eingeschaltet.

Die vom Nachbarn eingereichte Zivilklage (Lärmbelästigung durch Golfschwung) wurde mittlerweile am 10.05.2004 verhandelt. Bei diesem kurzen Verhandlungstermin (Teilnahme obwohl Verhandlungsunfähig) wurde festgelegt, dass ein Gutachter das Geräusch messen soll, welches bei einem Golfschwung entsteht.


Filmbeispiel

Es war ebenfalls ein Fernsehsender anwesend. Ich wollte wegen der vorauszusehenden Berichterstattungen und zum Schutz unserer Familie, im Fernsehen keine Stellungnahme abgeben. Unser Nachbar hat sich aber direkt nach der Verhandlung im Gerichtsgebäude von dem Filmteam aufnehmen lassen.

In den folgenden Tagen rief uns jeden Abend ein anderer Sender an und wollte Informationen, um über die Geschichte berichten zu können. Ein Bildzeitungsreporter klingelte direkt an unserer Haustür und wollte Infos. Er sagte, er war bereits bei unserem Nachbarn und wollte jetzt die Vorfälle von uns geschildert haben. Wir haben eine ganze Zeit lang abgelehnt, in den Medien Stellung zu nehmen. Aber unser Anwalt riet uns dazu, öffentliche Gegendarstellungen abzugeben.

Am 16.09.2004 wurde der Nachbar dann ein weiteres Mal zu 250.000 Euro bzw. 6 Monate Haft bei Wiederholung verurteilt. Es ging um den bereits oben erwähnten 6. vorsätzlichen tätlichen Angriff vom 02.09.2004. Die liebenswerte Nachbarin auf der anderen Seite unseres Reihenhauses hat zu diesem Vorfall sogar eine Eidesstattliche Versicherung 44 bei Gericht abgegeben. Dem Nachbarn, bzw. seinem bei der Verhandlung allein anwesenden Anwalt wurde erklärt, dass unsere Familie in keinster Weise mehr angegriffen werden darf. Dieser Verhandlung blieb der Nachbar fern, weil ihm klar war, dass er sich nicht mehr aus der Verantwortung stehlen kann. Von seinem Anwalt wurde ein Attest vorgelegt.
Urteil: Im Namen des Volkes. 2

Der Golfschwung-Gutachter, der aufgrund der Zivilklage des Nachbarn bestellt wurde, war im Oktober vor Ort und hat seine Messungen durchgeführt. Das Ergebnis steht noch aus.

Welche abstrusen Vergleiche in den vorausgegangenen Anwaltschreiben des Nachbars bezüglich der Golfschwünge angeführt und zitiert werden, will ich dem Leser der es bis hierher geschafft hat nicht vorenthalten. Es sind zwar Aktenzeichen in diesen Schreiben angeführt, aber ohne näher erläutert zu werden. Unser Anwalt hat sich daraufhin die Mühe gemacht, die vom gegnerischen Anwalt zitierten Urteile herauszusuchen. (siehe Tabelle).

Zitat: Passage Kläger-Anwalt Erläuterung durch unseren Anwalt
BGH vom 30.10.1981 Az.:V ZR 191/80 (NJW 1982, S.440 f.) Geräusche vom Nachbargrundstück sind in der Regel erst dann unwesentlich, wenn ein durchschnittlicher Mensch sie kaum noch empfindet. Hier ging es um das Laufenlassen von LKW-Motoren vor den Wohnräumen des Nachbarn inklusive der dazugehörigen Geruchsimmission. Außerdem stellt das Urteil in diesem Zusammenhang weitestgehend auf die Nachtzeit ab.
BGH NJW 1999, S. 1029 ff. Bei Geräuschen entscheidet die Lästigkeit. Hierbei handelte es sich um Schallschäden an einem Fachwerkhaus, welche durch Sprengungen aufgrund seismologischer Untersuchungen und der damit verbundenen Erdbewegungen hervorgerufen wurden.

Welcher Zusammenhang von Golfübungsschwüngen mit einer "semiprofessionellen Haltung von Vögeln (OLG Hamburg, MDR 1977, S. 492 f.)", einer "Freiluftoperettenaufführung (BGH, JZ 69 S.635,636)" oder einem "städt. Großsportplatz (OVG Hamburg, DWW 88 Seite 19-23)" bestehen soll, ist ebenfalls unklar. Auch solche Dinge wurden in den gegnerischen Anwaltsschreiben zitiert.

Nach all diesen Schreiben, hat der gegnerische Anwalt in der mündlichen Verhandlung angeführt, dass Tischtennis spielen im Gegensatz zu Golfübungsschwüngen, im Reihenhausgarten durchaus angemessen wäre. Es ist aber abzusehen, dass wir dann wegen dieser sportlichen Tätigkeit, eine neue Klage bekommen würden. Der Nachbar würde sich, aufgrund der Aussage seines jetzigen Anwalts, sicherlich eine neue Anwaltskanzlei suchen.



2005

Es ist Februar, es liegt Schnee und wir schreiben das Jahr 2005. Golfschwünge sind zurzeit in diesen Breitengraden nicht besonders interessant. Nur ein Mensch interessiert sich anscheinend zu dieser Jahreszeit für Golfübungsschwünge, nämlich unser Nachbar. Es wird zum wiederholten Male deutlich, dass der Nachbar anscheinend an mangelnder Beschäftigung bzw. Betätigung leidet. Meine Frau wurde am 16.02.2005 beim Einkaufen darauf angesprochen, dass wir schon wieder in der Bildzeitung seien.


Bildzeitung 14.02.2005 45

Da wir dies nicht veranlasst haben, habe ich den Redakteur, der die vorhergehenden Bildzeitungs-Artikel verfasst hat, kontaktiert. Er bestätigte mir, dass der Nachbar ihn beauftragt hat.

Zu den permanent wiederholten unglaubwürdigen Aussagen aus dem Munde unseres Nachbars, die in diesem Artikel wiedergegeben werden, sind nur folgende Anmerkungen zu machen:

Die letzten Aussagen: "Er will auf jeden Fall weiterhin gegen W. kämpfen." und "Das ist es mir wert!" machen wieder in einer eindrucksvoller Weise deutlich, dass dieser Mensch wirklich nur auf Konfrontation aus ist.

In der umliegenden Nachbarschaft haben dies, wie schon erwähnt, bereits auch andere Nachbarn spüren müssen. Vor allem unsere liebenswerte Nachbarin auf der anderen Reihenhausseite hat er im letzten Jahr 2004 mehrfach angeschrieen, provoziert und angefeindet. Dies ist auf Bandaufzeichnungen vom 02.09.2004 deutlich zu hören. Der 02.09.2004 war das Datum an dem unsere Familie zum 6. Mal von dem cholerischen Nachbarn angegriffen wurde. Obwohl wir dem Nachbarn mitgeteilt haben, dass ein Band alles aufzeichnet, hat er sich nicht davon abhalten lassen, seine feindselige Grundhaltung kund zu tun. Hierbei hat er nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch Richter, Polizei und unsere Anwälte in seine Schimpf-Tiraden mit einbezogen.

Anfeindungen und Provokationen an unsere nette Nachbarin:

NACHBAR: "Sie nimmt doch keiner mehr ernst Frau ...! Die Verachtung ist riesig. Müssen's mich verklagen Frau ..., des wär doch was. Mit ihrer Waffel wär doch des gar net schlecht, bloß da kriegen's halt nix, weils kei Geld haben, wärns halt auszogen."

Dass der Nachbar die Aussagen von Richtern verhöhnt und dass er auch die Polizei nicht Ernst nimmt, zeigen diese Bemerkungen.

Grundhaltung des Nachbarn gegenüber rechtsstaatlichen Institutionen:

ICH: "Selbst der Richter hat Sie schon verwarnt und als cholerischen Menschen bezeichnet.
NACHBAR: "Is doch alles gschenkt, ist doch alles gschenkt, des macht doch nix. Da kommt doch nix bei raus, da können Sie sich doch garnichts von abbeißen."

NACHBAR:"Fahrn's doch zur Polizei, da kriegn se wieder nix."

Auch unsere Anwälte haben ihren verbalen Teil abbekommen.


Provokation und Beleidigungen an unsere Anwälte:

NACHBAR:"Gehn Sie doch zu Ihrem Advokaten mensch, der braucht Arbeit. Sie haben doch schon zwei Stück, Pat und Patachon."

Diese Aussagen machen in aller Deutlichkeit bewusst, dass mit diesem Menschen weder eine Kommunikation noch ein friedfertiges Zusammenleben möglich ist.

In den Bandaufzeichnungen wird eine Gesinnung dieses Menschen reflektiert, die eigentlich nur einen Rückschluss zulässt. Er bildet sich ein, dass das Gesetz nur für Andere gilt. Für sich selbst und seine Handlungen glaubt er anscheinend in einem rechtsfreien Raum zu leben.

Auch die Klage gegen uns, wegen Lärmbelästigung durch Übungsschwünge, ist auf Grund der eigenen, vom Nachbarn getätigten Aussagen nicht mehr nachvollziehbar. Er fordert mich auf, im Garten unserer Nachbarin zu üben. Da es sich um direkt aneinander grenzende Reihenhausgärten handelt, stellt sich die Frage, warum dort eine andere Geräuschimmision vorliegen soll.

Aufforderung bei der Nachbarin zu üben:

NACHBAR:"Gehns doch zur Frau ..., rüber. Sie können doch bei der drüben spielen, wenn die so ne große Klappe hat. Da können Sie Golf Spielen, Stunden lang."

Die gesamten Verhaltensweisen dieses Nachbarn zeigen, dass er es sich zum Hobby gemacht hat, seine Umgebung zu provozieren und dann vor Gericht zu ziehen.




Informationen zu dem im Juni 2003 eröffneten
"Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung"
gegen den cholerischen Nachbarn

P.S. Das von der Staatsanwaltschaft eröffnete Strafverfahren war Anlass für den Nachbarn im Gegenzug eine an den Haaren herbeigezogene Klage wegen "Lärmbelästigung durch Golfschwung" gegen uns zu erheben.

Der Nachbar wurde vom Landgerichtsarzt vorgeladen und zwei Untersuchungen unterzogen. Dieser Untersuchungsbericht von 2005 liegt unserer Familie seit kurzem vor. Da es sich um die Privatsphäre betreffende Informationen dieses Nachbarn handelt, werden wir den Untersuchungsbericht hier nicht veröffentlichen. Das für uns unverständliche Ergebnis können wir allerdings bekannt geben.

Es wird im Schluss-Satz ausgeführt:

Zusammenfassend ist aus ärztlicher Sicht durch
die organisch fixierten gesundheitlichen
Beeinträchtigungen des Herrn P. von dauernder
Verhandlungsunfähigkeit auszugehen.

Für unsere Familie, die Nachbarschaft und die Zeugen der damaligen Vorfälle ist diese Diagnose schwer nachvollziehbar. Vor allem, da der Nachbar Aktivitäten nachgeht, die man bei tatsächlicher Krankheit besser vermeiden sollte. Der Nachbar wurde gesehen, wie er diesen Winter mehrmals täglich den nassen, schweren Schnee vor seiner Garage weggeräumt hat. Wir sind von der anderen Nachbarschaft informiert worden, dass er in diesem Winter zwei Mal ins Gebirge zum Skifahren ging. Er prahlte 2004 vor Gericht damit, wie er mit dem Fahrrad 5 Stunden am Stück um den Brombachsee fährt. Er schleppte im Frühjahr mit seiner Frau eine defekte schwere Waschmaschine zu seinem Auto und hebt sie anschließend in den Kofferraum. Diese Tätigkeiten bzw. Verhaltensweisen sind für jemanden, der angeblich so krank ist, dass man davon eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit ableiten kann, ziemlich ungewöhnlich.

Rückblick auf die aus dem Jahr 2003/2004 unglaublichen Geschehnisse:

Unsere Familie wurde sechs Mal tätlich von diesem Menschen angegriffen. Hätte es für die Vorfälle keine Zeugen gegeben, würde der Nachbar diese Angriffe heute noch abstreiten. Seit dem 1. Angriff im Juni 2003 schiebt der Nachbar eine von seinem pers. Arzt attestierte Verhandlungsunfähigkeit in dem gegen Ihn gerichteten Strafverfahren vor. Dies alles hinderte ihn aber nicht daran, unsere Familie danach noch weitere fünf Mal in körperverletzender Weise zu attackieren. Im Jahr 2004 erscheint der Nachbar dann zwei Mal bei Zivilverfahren vor Gericht. Im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung kann aber kein Termin festgesetzt werden, da sich der Nachbar einer Teilnahme wegen Verhandlungsunfähigkeit seit 2003 entzieht. Hier fragt sich der rechtstreue Bürger, wie passt das zusammen, wie ist so etwas möglich?

Zwei Stellen im Befund 2005 vom Landgerichtsarzt möchte ich hier noch zitieren, weil sie in ihrer Aussagefähigkeit einfach nicht zu übertreffen sind. Die Ausführung stammt nicht vom Amtsarzt, sondern beruht auf der eigenen Aussage des cholerischen Nachbarn.

Der Text lautet:

Herr P. gab zu diesem Termin zu seinem
gesundheitlichem Befinden u.a. an, dass
die jahrelange Auseinandersetzung mit den
Verhalteneigenheiten seiner Nachbarn zu
erheblichen Beeinträchtigungen geführt
hätten.

Hier kommt man unweigerlich zu folgender Fragestellung: "Wer hat denn hier Verhaltenseigenarten?" Doch nicht die Nachbarschaft! Die gesamte Historie belegt hier ziemlich klar, wer Verhaltensauffälligkeiten zeigt.

Das zweite Zitat an einer weiteren Stelle in dem Gutachten belegt dies zusätzlich:

Der Text lautet:

In der Sachverhaltsschilderung der PI Nürnberg-Ost
(Blatt 17 der Akte) findet sich u.a. der Hinweis, dass
sich Herr P. bei der Überprüfung der
Tatörtlichkeit cholerisch gezeigt habe, er habe
sich bei seinen Ausführungen stark erregt.

Es wird wiederum klar, dass jede Person, die mit diesem Menschen in Kontakt kommt, nach kurzer Zeit auch mit dessen cholerischen Verhaltensweisen konfrontiert wird.

Unser Anwalt hat die Staatanwaltschaft nach diesem Untersuchungsergebnis unterrichtet, dass sich der Nachbar durchaus für seine Tätlichkeiten vor Gericht verantworten kann. Es kann dem Mann bei der Verhandlung auch ein Arzt zur Seite gestellt werden. Bis jetzt ist von der Staatsanwaltschaft noch keine Stellungnahme hierzu erfolgt. Sollte die Staatsanwaltschaft dieser Eingabe nicht stattgeben, wäre die Quintessenz daraus, dass der cholerische Nachbar nicht für seine körperverletzenden Attacken zur Rechenschaft gezogen werden kann. In der deutschen Rechtssprechung ist es nämlich nicht möglich, einen Strafprozess in Abwesenheit des Beschuldigten durchzuführen. Dies hat uns auch der in unserer Nachbarschaft wohnende Oberstaatsanwalt in einem persönlichen Gespräch bestätigt. Dies ist der momentane Status im Strafverfahren!




Das Golfschwung-Gutachten

Das 33-seitige Lärmgutachten (13 Bildanlagen) ist mittlerweile am 24.5.2005 beim Landgericht eingegangen und liegt mir ebenfalls vor. Ein neuer Gerichtstermin ist noch nicht bestimmt. In dem Gutachten wird vollumfänglich bestätigt, dass keine erheblichen und relevanten Lärmbelästigungen durch die von mir ausgeübten Golfübungsschwünge verursacht werden. Der Gutachter kommt zu dem deutlichen Ergebnis, dass bei sämtlichen aufgezeichneten Schwüngen bzw. Schlägen die Lärmgrenzen der einschlägigen Richtlinien eingehalten bzw. wesentlich unterschritten werden.

Das beeindruckendste dabei ist, dass der Gutachter auch noch die strengeren Vorgaben der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. BlmSchV) anstelle des toleranteren nachbarschaftsschützenden Regelwerks TA-Lärm herangezogen hat. Es wird auch noch darauf hingewiesen, dass Fremdgeräusche bzw. der sowieso vorhandene permanente Grundgeräuschpegel einen höheren Messwert ergaben als die Golfschläge. Die Golfschwünge waren daher teilweise messtechnisch gar nicht erfassbar. Zusätzlich wurden für die Berechnung der Lärmimmision auch noch die unglaubwürdigen vom Nachbarn aufgestellten Listen meiner angeblichen Übungszeiten zugrunde gelegt. Durch das Gutachten sind die objektiven Tatsachen dargelegt worden. Ebenso hat der Gutachter nach jedem Golfschlag die subjektive Einschätzung des Nachbarn abgefragt.

Die Passage lautet:

Nach jedem Golfübungsschlag wurde vom Kläger
dessen subjektive Einschätzung bezüglich der
Schlagintensität des Beklagten abgefragt und dokumentiert.
Gemäß Angaben des Klägers seien die vom
Beklagten ausgeführten Golfschläge, mit wenigen Ausnahmen
(s. Anlagen 11 bis 13), mit der vom Beklagten sonst üblichen
Schlagintensität ausgeführt worden.

P.S. Ich will hier nur nochmal auf den letzten Bildzeitungsartikel vom 14.02.2005 45 hinweisen, in dem der cholerische Nachbar von Manipulation der Messungen gesprochen hat.

Es dürfte mittlerweile mehr als deutlich geworden sein, was für ein Mensch dieser Nachbar ist. Ich wünsche niemandem, die von unserer Familie gemachten Erfahrungen mit dieser Art von Nachbarn.




Nachbar wirft Gutachter Unfähigkeit vor

In unserer heutigen Post (8.Juni 2005) haben wir von unserem Nachbarn ein neues schriftliches Werk erhalten, welches er auch ans Landgericht eingereicht hat. In diesem Schreiben, zieht der Nachbar über den Inhalt des Gutachtens und über die Fähigkeiten des Gutachters her. Hier wieder zwei bezeichnende schriftliche Aussagen!

Erste Aussage:

Bei der Bewertung der Gutachterarbeit ist festzustellen,
dass es sich wohl eher um ein Gefälligkeitsgutachten
zum Auftraggeber handelt, um im Geschäft zu bleiben.

P.S. Nur zur Klarstellung: Wir sind nie als Auftraggeber für dieses Gutachten aufgetreten. Dieses Gutachten wurde ausschließlich vom Nachbarn gefordert. Aus unserer Familie hat niemand persönlichen Kontakt zu dem Gutachter. Wir haben ihn nur ein einziges Mal beim Ortstermin gesehen und gesprochen. Danach gab es keinerlei Kontakt mehr.

Sollte der Nachbar mit dieser Ausführung die Richterin gemeint haben, die die tatsächliche Auftraggeberin ist, wäre dies ein persönlicher Affront gegen die Richterin. Der Nachbar wirft ihr damit nämlich Parteilichkeit vor. Meiner Meinung nach ist dies eine Beleidigung für das Gericht und die dort arbeitenden vereidigten Richterinnen und Richter.

Zweite Aussage:

Mit den Formulierungen gem. Absatz 3,
disqualifiziert sich der Verfasser
mit seinem Gutachten von selbst.

P.S. Es ist unseres Erachtens eine Unverschämtheit, die Ausarbeitung eines vereidigten Sachverständigen in einer persönlich beleidigenden Art zu kommentieren. Bei Meinungsverschiedenheit sollte die Kritik auf eine sachliche Ebene beschränkt bleiben.

Der Lebensinhalt dieses Nachbarn ist tatsächlich nur noch ausgerichtet auf seine dauernden Rechtsstreitigkeiten und auf das Beobachten unserer Familie. Dies ist auch schon daran zu erkennen, dass dieses neuerliche vom Nachbarn verfasste Schriftstück umfangreicher ist als das Gutachten selbst.




Süddeutsche Zeitung vom 19. August

Durch Zufall haben wir wieder erfahren, dass ein Artikel "Du Affe, verpiss dich" 46 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde. Dies wurde anscheinend diesmal nicht von dem cholerischen Nachbarn veranlasst, sondern durch die Frau des Nachbarn. Wir werden zu dieser Annahme verleitet,

weil im Schluss-Satz wortwörtlich ausgeführt wird:

Der Golfer golfe noch, ihr Mann spritze aber
nicht mehr hinüber, berichtet die Gattin

Es wird auch davon berichtet, das Gutachten sei inzwischen schon wieder zerpflückt. Diese Aussage kann eigentlich auch nur aus dem Munde unserer Nachbarn erfolgt sein. Fakt ist, dass der Nachbar die Ergebnisse nicht akzeptieren will. Das Gutachten hat nach wie vor Gültigkeit.

Dass es noch kein Urteil gibt, liegt daran, weil sich die Richterin ebenfalls einen persönlichen Eindruck vor Ort verschaffen möchte. Ein Termin war bereits für den 21.Juli festgelegt, musste aber leider in den September verschoben werden. Nach dem September-Termin wird die Richterin ihr Urteil verkünden.

Wir haben in der Süddeutschen Zeitung auch noch einen aufschlussreichen ähnlichen Artikel: "Nachbar hörte Gespenster" 47 gefunden. Die Richterin deckte hier durch Befragung von mehreren Zeugen (Nachbarn von der anderen Reihenhausseite, Verwandte und Bekannte) die Falschaussagen der Ehefrau des Klägers auf. Wir können uns nicht helfen, aber wir erkennen hierbei starke Parallelen zu unserem Fall. Wir können der betroffenen Familie nachfühlen, was sie ebenfalls die ganze Zeit mit diesen Nachbarn durchgemacht hat. Umso mehr sind wir erfreut darüber, dass letztendlich doch die Wahrheit ans Licht gekommen ist. Die Kernaussagen aus dem Artikel, "Richterin bemerkt alles" und "wo kein Lärm ist, kann und muss er nicht unterbunden werden" geben auch uns Hoffnung.




Neues durch den Nachbarn verursachtes Verfahren

Leider mussten wir wieder ein Verfahren gegen den Nachbarn einleiten. Es ist nämlich immer noch so, dass den Nachbarn die rechtskräftigen Urteile weiterhin nicht interessieren. Er hat diesen Sommer wiederum Beleidigungen gegen mich ausgestoßen. Er hat dabei so geschrieen, dass man es über 6 Reihenhausgärten (Breite=6,50m) gehört hat. Da das Geschrei des cholerischen Nachbars unüberhörbar ist, wurde es auch wieder in weitem Umkreis gehört.

P.S. Es wäre sicherlich sehr informativ, welche Messwerte das Geschrei des Nachbarn erreichen würde. Wir denken hier könnte man nicht mehr davon sprechen, dass die Lärmgrenzen erheblich unterschritten werden, wie dies bei den Messungen der Golfübungsschwünge festgestellt wurde.

Eine Nachbarin, die in ihrem Garten in Ruhe ein Buch lesen wollte hat sich dann auch freiwillig angeboten eine eidesstattliche Versicherung über die vom Nachbarn herum geschrieenen Ausdrücke abzugegeben.

Eine neuerliche Verhandlung wurde für November terminiert. Der vorsitzende Richter ist derselbe, der den Nachbarn bereits am 19.05.2004 wegen den Beleidigungen verurteilt hat. Diesem Richter hat der Nachbar auch damals im Gerichtssaal versprochen, unsere Familie nicht mehr nass zu spritzen. Trotzdem hat der Nachbar uns am 02.09.2004 wieder mit Wasser angegriffen. Er hat die Ausführungen des Richters dann auch noch an besagtem 02.09.2004 uns gegenüber verhöhnt, wie es auf der von uns aufgenommenen Bandaufzeichnung dokumentiert wurde.

ICH: "Selbst der Richter hat Sie schon verwarnt und als cholerischen Menschen bezeichnet.
NACHBAR: "Is doch alles gschenkt, ist doch alles gschenkt, des macht doch nix. Da kommt doch nix bei raus, da können Sie sich doch garnichts von abbeißen."

Ich kann mich hier nur dem Eintrag aus unserem Gästebuch anschließen der da aussagt:
"Ich wünsche euch die Kraft und Nerven, alles durchzustehen und drücke euch die Daumen, dass dem Herrn irgendwann juristisch so die Hände gebunden sind, dass keine ungestraften Übergriffe mehr möglich sind."



Erstaunliches Schreiben des Nachbarn ans Amtsgericht

Unser Nachbar, der sich ein Attest " - auf Lebenszeit verhandlungsunfähig - " hat ausstellen lassen, wird sich im November in dem Neuen, durch Ihn verursachten Verfahren selbst vor Gericht vertreten und auf seinen jetzigen Anwalt (Nr.4) verzichten, bzw. sein Anwalt auf ihn.

Siehe Schreiben des Nachbarn an das Amtsgericht:

- sich selbst vertretend - 48

Dies wäre dann die dritte Teilnahme des Nachbarn an einer Gerichtsverhandlung trotz Verhandlungsunfähigkeit! Wir haben uns hierzu unsere Gedanken gemacht, überlassen es aber jedem selbst seine eigenen Schlussfolgerungen zu ziehen. Besonders im Zusammenhang mit dem "Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung" von 2003 gegen diesen Nachbarn, welches bis heute wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit nicht terminiert werden kann.




Nachbar schickt seine Frau alleine zum Gerichtstermin

Am 2.11.2005 wurde das Neue vom Nachbarn verursachte Verfahren verhandelt. Die Nachbarin legte eine Vollmacht vor, um ihren angeblich verhandlungsunfähigen Mann vertreten zu können. Zusätzlich wurde auch wieder ein Attest vom persönlichen Arzt ihres Mannes vorgelegt. Der Richter nahm die Papiere an und sagte der Nachbarin daraufhin, dass ihr klar sein müsse, dass ihr Mann auch nicht mehr davon ausgehen könne weiterhin Auto zu fahren, wenn er hier nicht erscheinen kann.

P.S. Da die Nachbarin von ihrem Mann in dessen Schreiben als Zeugin angegeben wurde, stellte sich allerdings folgende Frage. Wie kann es sein, dass man einen Angeklagten vertreten kann und gleichzeitig dessen einziger Zeuge ist? Normalerweise müssen Zeugen, wegen Beeinflussung den Sitzungssaal während der Erörterung des Sachverhaltes verlassen.

Dass die Verhandlung doch durchgeführt wurde, hat die Nachbarin dem Richter zu verdanken. Das Verhalten des Richters gegenüber der Nachbarin vermittelte einem das Gefühl, er bedauere die Frau wegen ihres cholerischen Ehemanns. Dies wurde auch aus weiteren Äußerungen des Richters ersichtlich. Er machte der Frau aber trotzdem klar, dass er ihren Mann bei weiteren Verhaltensverfehlungen entmündigen lassen müsse und fragte sie, ob sie wisse was das bedeute. Er habe nämlich bereits selbst miterlebt, dass ihr Mann ein Choleriker ist.

Warum der Richter nach der Zeugenaussage der Nachbarin immer noch so verständnisvoll mit ihr umging erschließt sich uns allerdings nicht. Er hat die Nachbarin in den Zeugenstand gerufen und sie aufgeklärt, dass sie unter Eid aussagt. Sie verstrickte sich hier in Widersprüche und wollte die mitgebrachten Aufzeichnungen ihres Mannes holen, um alles ablesen zu können. Der Richter sagte aber, dass hier nichts abgelesen wird.

Durch die anschließende Zeugenaussage der neutralen Nachbarin aus unserer Reihenhaussiedlung, wurde dann der tatsächliche Sachverhalt wahrheitsgemäß aufgeklärt. Es ist dem Richter dann auch bewusst geworden, dass es sich nicht so verhalten konnte, wie es die Frau des cholerischen Nachbarn vorher geschildert hatte. Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Frau des zweimalig verurteilten Nachbars ist nichts weiter anzumerken.

Der Richter hat dann auch erkannt, dass unter diesen Umständen eine neue Verurteilung des cholerischen Nachbarn eigentlich unausweichlich ist. Dies wäre dann die 3. Verurteilung dieses Nachbarn. Trotz dieser deutlichen Sachlage, hat der Richter uns gefragt, ob wir damit einverstanden sind, dass anstatt einer Verurteilung eine Spende von 500 Euro an eine bedürftige Institution durch die Nachbarn geleistet wird.

Wir haben erklärt, dass wir damit einverstanden sind. Es wurde dann von der Nachbarin sogleich der Vorschlag gemacht, dass das Geld der 1.FCN bekommen solle. Wir sagten daraufhin, dass ein kleinerer Verein, wie z.B. der Sportverein Laufamholz das Geld sicherlich nötiger bräuchte. Die Nachbarin erläuterte aber dann, dass das Geld die Schwimmabteilung und da speziell die "Mädchen" bekommen sollen.

P.S. Es ist uns klar, warum die Spende dorthin fließen soll. Dort ist die Enkelin der Nachbarn sportlich aktiv. Dass es die Schwimmabteilung sicherlich erfahren wird, dass eine Spende zur Vermeidung der 3.Verurteilung des Großvaters einer ihrer Schwimmerinnen geleistet werden muss, damit müssen sich die Nachbarn dann selbst auseinander setzen. Eines wird wiederum sehr deutlich, diese Leute machen sich keine Gedanken und haben keinerlei Vorstellung, in welche Lage sie die eigene Enkelin damit in ihrem Sportverein bringen. Dass diese Nachbarn keinerlei Rücksicht auf heranwachsende Kinder nehmen, haben sie in der Vergangenheit mehrfach durch ihre kinderfeindlichen Verhaltensweisen unterstrichen.

Wir sind es jedenfalls endgültig Leid von diesen Nachbarn angegangen zu werden. Die deutlichen Worte des Richters hinsichtlich einer drohenden Entmündigung des cholerischen Nachbarn waren längst fällig. Auch die freiwillige Zeugenaussage der neutralen Nachbarin aus unserer Siedlung, macht diesen Nachbarn hoffentlich endlich klar, dass wir hier in einer Gemeinschaft leben, wo Einer für den Anderen eintritt und nicht weg geschaut wird.




Das Golfschwung Urteil

Es ist tatsächlich nicht notwendig, zu dem klaren und fundierten Urteilspruch, der am 17.11.2005 verkündet wurde, einen weiteren Kommentar zu formulieren. Die vom cholerischen Nachbarn eingereichte Klage wurde vollumfänglich abgewiesen.
Urteil: Im Namen des Volkes. 49

Die Richterin hat alle Informationen dieses unnötigen Rechtsstreits, den unser streitsüchtiger Nachbar zur Ablenkung eines gegen Ihn gerichteten Strafverfahrens wegen "gefährlicher Körperverletzung" vom Zaun gebrochen hat, sachlich ausgewertet und analysiert. Zur Wahrheitsfindung hat sie ein Lärmgutachten von einem neutralen Gutachter beauftragt. Zusätzlich hat sie sich persönlich bei einem Ortstermin kundig gemacht, und das, obwohl im Gutachten bereits klar und deutlich festgestellt wurde, dass nicht einmal annähernd eine Lärmbelästigung vorliegt.

Es wurde zum wiederholten Male ersichtlich, dass alle Anschuldigungen dieser streitsüchtigen Nachbarn gegen unsere Familie völlig haltlos sind und jeglicher Grundlage entbehren. Der Nachbar hat bisher noch keinen einzigen von seinen angezettelten und sinnlosen Prozessen gewonnen.

Dass sich dieser jetzige Rechtsstreit über zwei Jahre hingezogen hat, ist dem cholerischen Nachbarn zuzuschreiben. Er war niemals zu einer gütlichen Einigung bereit. Siehe auch die Pressemitteilung: Mein Feind, der Nachbar - Wie Golfbälle Gerichte auf Trab halten50

Jetzt bekommen diese Nachbarn außerdem noch die Rechnung präsentiert. Allein das Gutachten von über 4000 Euro ist zu bezahlen. Wie viel die gesamten Anwaltkosten ausmachen, die ebenfalls der cholerische Nachbar übernehmen muss, können wir nicht sagen. Dieser überflüssige Rechtsstreit kostet diesen Nachbarn jedenfalls wiederum mehrere Tausend Euro.




Zusammengefasste Erkenntnisse

Der cholerische Nachbar und seine Frau versuchen seit Jahren das Leben ihrer Nachbarschaft zu torpedieren bzw. zu zerstören. Sie können es einfach nicht ertragen, (aus welchem Grund auch immer? wahrscheinlich Neid und Missgunst) wenn andere Menschen ein glückliches, sinnvolles und zufriedenes Leben führen.

Mittlerweile haben sie ihr eigenes, von keinerlei Inhalt geprägtes Leben und ihre nicht mehr nachvollziehbaren Verhaltensweisen in die Öffentlichkeit gezerrt. Damit haben sie die Aufmerksamkeit auf ihr unzufriedenes Dasein breit getreten und letztendlich ihr eigenes Leben zerstört.

Sie haben anscheinend tatsächlich geglaubt, dass sie durch die Einbeziehung der Medien einen Mitstreiter oder Verbündeten für die irrsinnigen Attacken gegen ihre Umgebung gewinnen. Dass die Medien nicht steuerbar sind und dass es dort nur um die Quote bzw. um Sensationsjournalismus geht, dürfte diesen jetzt allgemein bekannten Nachbarn mittlerweile auch klar geworden sein. Wir können natürlich nicht sagen, was in den Köpfen dieser Menschen tatsächlich vorgeht.

Bemerkung:
Unsere Meinung über Nachbarschaftsstreitigkeiten hat sich völlig geändert. Wir haben früher immer gedacht, dass es nicht an einer Partei allein liegen kann, wenn es zu einem Nachbarschaftsstreit kommt. Es ist aber tatsächlich gänzlich anders. Man kann sich noch so friedfertig und rücksichtsvoll verhalten, es nützt nichts, wenn es ein Nachbar mit genügend Streitpotential und chronischer Beschäftigungsarmut auf einen abgesehen hat.

Diese Nachbarn sind jetzt jedenfalls nicht nur in Nürnberg-Laufamholz in ganz spezieller Art bekannt, sondern haben sich auch überregional einen Ruf als streitsüchtige, unzufriedene und straffällige Nachbarn gemacht.

Dieser Nachbar ist nicht nur durch die Justiz mehrfach verurteilt worden, sondern ist auch damit gestraft, dass er von der Gesellschaft als straffällig gewordener cholerischer und kinderfeindlicher Mensch abgestempelt ist. Bei jedem Kontakt müssen diese Nachbarn jetzt davon ausgehen, dass ihre bösartigen und sogar körperverletzenden Verhaltenweisen gegenüber anderen Mitmenschen bekannt sind.

Mit dieser, auch unseren Nachbarn schon lange bekannten Webseite wird diesen Leuten der Spiegel ihrer niederträchtigen Untaten vorgehalten. Durch die automatische regulierende Wirkung unserer Gesellschaft auf das Sozialverhalten von Menschen, werden diese Nachbarn vielleicht auch wieder auf den Pfad eines sinnvollen Lebens zurückgeführt. Auch wenn es wahrscheinlich wenig Hoffnung dafür gibt.




Straffälliger Nachbar hört nicht auf zu prozessieren

Obwohl sich der Nachbar immer noch hinter seiner angeblichen körperlichen Verhandlungsunfähigkeit versteckt und nicht genug Rückrat hat, Verantwortung für seine Straftaten zu übernehmen, prozessiert er immer weiter.

P.S.: Die Hoffnung, dass diese Nachbarn wieder zurück finden in ein sinnvolles Leben, hat sich leider nicht erfüllt.

Der Nachbar hat gegen das letzte, von der Richterin sehr sorgfältig abgefasste Urteil tatsächlich Einspruch erhoben. Allerdings hat er keine Gründe für diesen Einspruch vorgebracht. Diese sollen nachgereicht werden.

P.S.: Wahrscheinlich müssen die Nachbarn erst wieder etwas Neues ersinnen. Eigentlich müssten sie es aber auch endlich begriffen haben, dass letztendlich doch die Wahrheit ans Licht kommt, egal was für abstruse Anschuldigungen sie hervorbringen. Welche Glaubwürdigkeit die Äußerungen dieser Nachbarn haben, ist eindrucksvoll bei vorausgegangenen Gerichtsverfahren festgestellt worden. Hier nochmals zur Erinnerung:
- "Cholerischer" Nachbar gibt Richter Versprechen, die er noch im selben Jahr bricht.
- Die Aussage der unter Eid stehenden Nachbarin wird durch neutrale Zeugin entlarvt.

Wir wünschen allen von solchen Nachbarn heimgesuchten Menschen ein gutes "Neues Jahr", viel Kraft und Gesundheit, sowie ein hoffentlich unbeeinträchtigtes Wohnen in 2006.

Herzlichen Dank auch für die vielen mitfühlenden und treffenden Einträge in unser Gästebuch.




2006

Einspruchsbegründung der Nachbarn gegen das Golfschwung-Urteil

Über einen Monat hat es gedauert, bis die Nachbarn für ihren Einspruchsantrag eine Berufungsbegründung verfasst und nachgereicht haben. Was hierbei skurilles herauskam, nachfolgend zusammengefasst:

Der größte Hohn ist allerdings, dass dieser mehrfach verurteilte Nachbar von gegenseitiger nachbarschaftlichen Rücksichtnahme spricht. Diese Aussage aus dem Munde eines Mannes der Straftaten gegen seine Nachbarschaft begeht, kann weder ernst genommen werden, noch ist sie glaubwürdig.




Information zu dem noch nicht terminierten Strafverfahren gegen den Nachbarn, welches seit 2003 anhängig ist

Die 7.Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den Beschluss "Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Werner P." des Amtsgericht, mit Ausfertigung vom 26.01.2006, aufgehoben. Wir hatten damals gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt.

Dies bedeutet, dass der cholerische Nachbar doch noch für seine körperverletzenden Angriffe auf unsere Familie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Strafkammer kommt diesem Nachbarn sogar insofern entgegen, dass dieser zur Hauptverhandlung einen Arzt hinzuziehen kann bzw. dass die Verhandlungsdauer tageweise zeitlich begrenzt wird.

Die Begründung dieses Beschlusses im kompletten Wortlaut, siehe B e s c h l u s s !51

Wir können uns diesen Ausführungen nur uneingeschränkt anschließen. Es ist erfreulich, dass das Ablenkungsmanöver des Nachbarn "Klage wegen Lärmbelästigung durch Golfschwung" durchschaut wurde. Die ganzen nicht mehr nachvollziehbaren Verhaltensweisen des Nachbarn bei vorausgegangen Gerichtsverfahren sind anscheinend auch der 7. Strafkammer nicht verborgen geblieben.

Wir haben jedenfalls wieder Vertrauen in unseren Rechtsstaat gewonnen. Auch ist dieser Beschluss eine Bestätigung, nicht nur für unsere Familie, sich nicht provozieren und zu unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen. Gewalt oder Selbstjustiz ist mit Sicherheit keine Lösung.




Das Oberlandesgericht gibt dem Nachbarn eine eindeutige Antwort auf sein Beschwerdeschreiben zum Golfschwung-Urteil

Der Senat hat am 15.2.2006 eine Stellungnahme zu der Beschwerde, die der Nachbar gegen das Golfschwung-Urteil eingereicht hat, abgegeben.

Die Stellungnahme im kompletten Wortlaut, siehe S t e l l u n g n a h m e !52

Hierin wird ausgeführt, dass die Beschwerde keinerlei Aussicht auf Erfolg haben wird. Der Senat ist von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenerfassung und Beweiswürdigung überzeugt. Auch, dass das Gehör der Richterin von Disco-Lärm geschädigt sein soll, wie dies der cholerische Nachbar hier vorbringt, ist dem Senat nicht ersichtlich.

Der Senat regt daher zur Kostenersparnis die Rücknahme der Berufung an. Ob dieser Nachbar und dessen Frau die Anregung des Oberlandesgerichts verinnerlichen, bleibt abzuwarten.



Der Nachbar hat den Hinweis auf Beschwerde-Rücknahme nicht verstanden

Der cholerische Nachbar hat seinen Einspruch nicht zurückgezogen. Er hat ein weiteres Begründungsschreiben verfasst, in dem er nichts Neues vorbringt, sondern alles bereits geschriebene nochmals wiederkäut. Da man beim Oberlandesgericht eine anwaltliche Vertretung benötigt, muss ein solches Schreiben durch eine Anwaltskanzlei bei Gericht eingereicht werden. Warum eine Anwaltskanzlei ihren guten Namen unter solche Schriftstücke setzt, hat anfänglich zu großer Verwunderung bei uns geführt. Eine mögliche Erklärung dafür könnte aus nachfolgendem Hinweis abgeleitet werden.

Hinweis zu Anwaltschreiben:
Es gibt gewisse Formulierungen, die weitere Interpretationen neben dem eigentlichen Inhalt zulassen. Solche Formulierungen sind auch bei Gericht bekannt. Sie geben Aufschluss darüber, in wie weit das Schreiben vom Anwalt, bzw. vom Clienten selbst verfasst wurde.

Das einzige was der Nachbar mit diesem Schreiben erreichen wird, ist die weitere Erhöhung der Prozesskosten, die er in vollem Umfang zu übernehmen hat.



Die letzte Instanz hat unmissverständlich dargelegt, dass das Golfschwung-Urteil nicht anfechtbar ist.

Das Golfschwung-Urteil ist somit rechtskräftig. Siehe : " B e r u f u n g s z u r ü ck w e i s u n g ! "54

Ein Rückblick auf die unsinnige Golfschwungklage: Die auf keinerlei Grundlage basierenden Anschuldigungen, sowie die nachweisbaren Falschaussagen dieser Nachbarn wurden vom Gericht aufgedeckt. Dies alles wurde nur aus einem einzigen Grund von dem Nachbarn angezettelt: "Entkommen aus dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren, bzw. verschleppen des selbigen."

Mit Abschluß dieses völlig überflüssigen Rechtsstreits (dem man als Betroffener leider nicht entkommen kann, und der vom Nachbarn anfänglich noch medienwirksam in Szene gesetzt wurde) kann sich die Justiz nun ohne Beeinflussung, dem im Juni 2003 eröffneten

"strafrechtlichen"

Hauptsache-Verfahren

"wegen gefährlicher Körperverletzung"
(6 Mal wurden wir tätlich angegriffen)

gegen diesen streitsüchtigen Nachbarn zuwenden. Dieses, gegen Ihn gerichtete Strafverfahren versucht der Nachbar seit nunmehr fast 3 Jahren mit irrwitzigen Gegenklagen zu verhindern bzw. zu verschleppen.

In diesem Strafverfahren wird der Nachbar endlich damit konfrontiert, dass man im Leben für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen hat. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.



Die gesamte Nachbarschaft nimmt erfreut die Pressemeldung der Zeitung auf
" 07.04.2006 " "Nürnberger Nachrichten"

Am Freitag, auf dem nach Hauseweg von der Arbeit wurde ich in Nürnberg-Laufamholz schon mehrfach angesprochen und beglückwünscht. Auch am folgenden Samstag und Sonntag wurde ich von vielen Laufamholzern auf die Zeitungsmeldungen hingewiesen. Man sagte mir, dass die bösartigen Charaktereigenschaften dieses Mannes, vor allem auch Kleinkindern gegenüber sehr deutlich aus diesem Artikel hervor gehen. Man wünscht sich hier, dass dieser Mensch endlich für seine langjährigen, die gesamte Nachbarschaft tyrannisierenden Verhaltensweisen bestraft wird.

Wir möchten uns hiermit nochmals recht herzlich bei der gesamten übrigen Nachbarschaft und auch bei unseren Sportkameraden aus dem SV Laufamholz bedanken. Alle diese Menschen kennen unsere Familie näher, und haben immer fest zu uns gehalten.



Neueste Information zu dem immer noch nicht durchgeführten Strafverfahren gegen den Nachbarn Werner P.

Nachdem der Nachbar dieses von der Staatsanwaltschaft eröffnete Strafverfahren mittlerweile über 3 Jahre mit irrwitzigen Zivilklagen gegen unsere Familie verschleppt hat, versucht er jetzt als letzten Strohhalm, sich nochmals einen Gesundheitszustand in der Art attestieren zu lassen, dass er vielleicht doch noch dem Strafverfahren entkommen kann.

Meinungen aus der Nachbarschaft, von Bekannten und Vereinskameradenen zu dem jetzt angeführten gesundheitlichen Zustand des Herrn P. gehen sogar soweit, dass sie glauben, der Nachbar hat diesen Zustand für die letzte ärztliche Diagnose bewußt durch weglassen oder Falschdosierung von wichtigen Medikamenten beeinflußt. Wir können uns dieser Einschätzung tatsächlich ebenfalls nicht gänzlich entziehen.

Bestätigt wird dies vor allem durch die an uns herangetragene tägliche Wahrnehmung der umliegenden Nachbarschaft. Die berichtet nämlich, dass bei Herrn Werner P. keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen erkennbar sind, wenn sie ihn tagsüber, während ich in der Arbeit bin, bei seinen längeren Fahrradausfahrten sehen.

Man fragt sich hier tatsächlich, warum dieser Nachbar aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig sein soll, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen, wenn man ihn tagtäglich ohne irgendwelche gravierenden Beeinträchtigungen sieht.

Jeder hier, der diesen Nachbarn und seine jahrelangen Schikanen gegen die gesamte Nachbarschaft kennt, wäre sehr enttäuscht und würde den Glauben an unsere Justiz verlieren, wenn es dieser Mensch wirklich schafft, das Gericht mit seinen neuerlichen gesundheitlichen Diagnosen zu täuschen und sich dadurch der Verantwortung für eine Straftat entzieht.

Es bleibt wieder einmal nur abzuwarten, ob, wie, wann und unter welchen Umständen das Strafverfahren bei Gericht durchgeführt wird.



In der Strafsache gegen den Nachbarn Werner P. wird das Hauptverfahren eröffnet.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft zur Durchführung des Strafverfahrens gegen unseren Nachbarn haben wir im Juli erhalten. Die Zeugen wurden ebenfalls zu dem vom Gericht festgesetzten Verhandlungstermin, Ende dieses Monats geladen.

Aus den letzten Unterlagen, die der Verteidiger des Nachbars dem Gericht übergeben hat, ergibt sich kein neuerlicher Hinderungsgrund für eine Hauptverhandlung. Es wird vielmehr bestätigt, dass der Nachbar bereits seit dem 6.4.2006 beschwerdefrei ist.



Das Hauptverfahren gegen den Nachbarn Werner P. wird jetzt doch nicht durchgeführt.

Es ist leider traurige Wahrheit, aber das Strafverfahren gegen den gewalttätigen und cholerischen Nachbarn Werner P. soll gegen Zahlung von 1000 Euro an den Nürnberger Tiergarten eingestellt werden. Dass eine weitere Geldstrafe bei diesem Menschen eine Gesinnungsänderung bewirkt, ist nicht anzunehmen.

Warum man sich bei Gericht erst dafür einsetzt, das Verfahren auf jeden Fall durchzuführen und jetzt auf einmal eine nicht sachgemäße Begründung für eine Einstellung des Strafverfahrens formuliert, ist eine enttäuschende Wendung für uns und alle, die unter dieser Person "Werner P." seit Jahren leiden müssen.

Die Begründung des Amtsgerichts, die eigentlich nicht nachvollziehbar ist, hier im Wortlaut:



ich rege an, das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig einzustellen, und zwar aus folgenden Gründen: Es handelt sich um eine Nachbarschaftsstreitigkeit aus dem Jahre 2003. Seitdem sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Vorgänge mehr aufgetreten.

Ich beabsichtige, dem Angeklagten folgende Auflagen und Weisungen zu erteilen:

einen Geldbetrag in Höhe von 1000,-- EUR zu Gunsten des Tiergartens Nürnberg zu bezahlen.

Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 24.07.2006.

Es ist beabsichtigt, dem Angeklagten die Kosten der Nebenklage gemäß §472 II StPO aufzuerlegen.

Wir können tatsächlich nur vermuten, dass das Gericht, aus welchen Gründen auch immer, die fünf weiteren körperverletzenden Angriffe auf unsere Familie nach Juni 2003 und im Jahr 2004 nicht zur Kenntnis genommen hat.

P.S.: die Formulierung "Verfahren vorläufig einzustellen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Nachbar bis zum 31.8.2006 seine Strafe von 1000,-- Euro bezahlt haben muß.

Unser Anwalt hat sofort auf das Begründungsschreiben des Gerichts geantwortet.

Siehe:
Stellungnahme ans Gericht

Er weist auch darauf hin, dass es nach Juni 2003 noch mehrere strafrechtliche Vorgänge gab.

Dass der Inhalt dieser Stellungnahme das Gericht nicht veranlaßt, einen solchen bösartigen, nicht integrierbaren Menschen zurecht zu weisen, löst hier nur noch Verwunderung und Enttäuschung aus.



Aufstellung der vom Nachbarn gezahlten Kosten und erschreckende Erkenntnisse.
Zahlungen des streitsüchtigen Nachbars seit dem Jahr 2003

"Beleidigungen"
- Urteil vom 19.05.2004:(1. Instanz)

"Tätliche Angriffe"
- Urteil vom 16.09.2004: (1. Instanz)

"Lärmbelästigung durch Golfschwung"
- Urteil vom 24.11.2005: (1. Instanz)
- Urteil vom 22.03.2006: (2. Instanz)
- und Gutachten zum Golfurteil (Gutachtervergütung)



Gerichtlich festgesetzte Geldstrafen
- Zwangsspenden

Kosten Strafverfahren
- Anwalt

--------------------------------------- -------------------------
Gesamtkosten ca.

17.313,50 EUR

======================================= =========================

P.S. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind mit dem Internet Prozesskosten-Rechner von Haufe ermittelt worden. Sie sind daher nur als grobe Richtwerte anzusehen. Wir persönlich vermuten, dass der Nachbar bisher bereits an die 20.000 EUR für seine Streitigkeiten gegen unsere Familie aufgewendet hat.

Alle Aufwendungen der vorherigen, vor dem Jahr 2003 verlorenen Klagen des Nachbars gegen unsere Familie sind hier nicht mit aufgeführt.
Welche finanziellen Ausgaben er damals bei der Vertreibung des Nachbars auf der anderen Seite seines Reihenhauses aufgewendet hat, ist uns nicht bekannt.

Es ist in jedem Fall erschreckend, mit welcher bösartigen Energie und mit welchem finanziellen Aufwand diese neidischen und missgünstigen Nachbarn das Leben unserer Familie zerstören wollen. Diese Nachbarn, die billigend Verletzungen ihrer Mitmenschen in Kauf nehmen und Straftaten begehen, haben uns in der Zeit, in der sie alle möglichen Medien hinzugezogen haben, neben dem sowieso schon durch sie angewandten Terror das Leben noch mehr zur Hölle gemacht. Unsere Kinder, meine Frau und vor allem ich selbst, haben schlimme und belastende Erfahrungen mit anderen Mitmenschen machen müssen, die nur partiell über die gesamte Geschichte Bescheid wussten. Dass unsere Familie dann auch noch damit konfrontiert wurde, dass ich mit Filmsequenzen des Beweisvideos bei TV-Total durch den Kakao gezogen wurde, kam als weitere schwere Belastung hinzu.

Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Nachbarn, die keinerlei Rechtsempfinden haben und bei denen trotz aller bisherigen Verurteilungen und verlorenen Prozesse keinerlei Gesinnungssänderung feststellbar ist, nicht irgendwann völlig den Bezug zur Realität verlieren. Besonders kritisch ist hierbei auch die Tatsache, dass ein Richter beim erstmaligen Kennen lernen dieses Nachbars schon festgestellt hat, dass sich dieser Mann nicht in der Gewalt hat. (Eine Konsequenz indess hatte diese Feststellung des Richters allerdings nicht) Warum solche Menschen so sind wie sie sind, kann wahrscheinlich nur durch spezialisierte Fachleute festgestellt werden. Dass es sich bei solchen Menschen, oft um tickende Zeitbomben handelt ist den verantwortlichen Stellen ebenfalls bewusst. Realität ist aber leider, dass erst dann alle Mechanismen der verantwortlichen Stellen greifen, wenn das Schlimmste passiert ist.

Als vorläufig abschließende Bemerkung zu diesen unglaublichen Tatsachen bleibt festzustellen:

"Vom Gericht sind diese Nachbarn nicht zur Rechenschaft für ihre Straftaten gezogen worden."

"Nach geltendem Recht und ebenso in den Augen unserer Familie, der Zeugen
und der umliegenden Nachbarschaft ist es aber Fakt, dass sich diese
Nachbarn der Körperverletzung und des Meineids schuldig gemacht haben."

"Dass diesen Leuten mit besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit begegnet
werden muss, ist den Menschen in unserer Umgebung bewußt."



2007

Gott sei Dank (bzw. wegen der zweifachen Verurteilung des Nachbarn durch das Gericht) gibt es über den straffälligen Nachbarn und seine Ehegattin im Jahr 2007 nichts zu berichten, was meine Familie oder mich betrifft.

Drei Punkte aus dem Jahr 2007 sind vielleicht erwähnenswert.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest 2007 und ein gutes neues Jahr 2008 und hoffen, dass es zukünftig nichts mehr über diese unnützen, straffälligen und von der Gesellschaft abgelehnten Nachbarn zu berichten gibt.



2008

Es ist mehr als erfreulich, dass es auch im Jahr 2008 nichts über den zusehends alternden cholerischen Nachbarn und seine Frau zu berichten gibt.

Diese Nachbarn wohnen zwar noch hier, sind aber praktisch nicht mehr existent.

Uns ist mittlerweile klar geworden, nachdem wir Abstand zu den ganzen vergangenen Vorfällen gewonnen haben, dass diese Nachbarn eigentlich schon vor Jahren aufgehört haben zu leben (keine Besuche, keine Freunde, keine Bekannten, selbst die eigenen Kinder meiden anscheinend den cholerischen Vater).

Mit den Anfeindungen an die umliegende Nachbarschaft haben sie versucht ihrem selbst verschuldeten isolierten Leben zu entfliehen indem sie Aufmerksamkeit um jeden Preis erreichen wollten. Zum bekanntesten Nachbars-Ehepaar aus Laufamholz im Sinne von Negativ-Aufmerksamkeit haben Sie es jedenfalls gebracht.

Uns ist es heute wirklich egal, wie man diesen Nachbarn begegnet nachdem man weiß, welche Vergangenheit sie haben. Ob mit Mitleid oder Verachtung.

Für uns hat sich dank der unmissverständlichen Gerichtsurteile alles zum Guten gewendet. Es sind mittlerweile 2 Jahre, in denen die umliegenden Anwohner und wir ohne Belästigung leben können.

Wir wünschen allen, die noch aktiv am Leben teilhaben, ein friedliches, glückliches und erfolgreiches Jahr 2009.



2009

Das Jahr 2009 geht zu Ende und es gibt leider wieder etwas über den streitsüchtigen Nachbarn zu berichten. Da er aber anscheinend realisiert hat, dass bei neuerlichen Attacken auf unserer Familie sofort die vollstreckbaren rechtlichen Titel wirksam werden, hat er sich mit seinen Anfeindungen nun gegen die neuen Bewohner des Reiheneckhauses gewandt.

Es hat tatsächlich nur 2 Jahre angehalten, in denen die umliegenden Anwohner ohne Belästigung leben konnten. Man kann zurückblickend ein gewisses Muster der Verhaltensweisen erkennen. Der gerichtsbekannte Nachbar streitet seit 40 Jahren abwechselnd immer nur gegen eine an sein Reihenhaus angrenzende Nachbarpartei. Bei drei Vorbesitzern hat er es allerdings auch tatsächlich geschafft, dass diese ausgezogen sind.

Durch die Verurteilungen, sowie die öffentlich bekannte amtsärtzlich angeordnete Untersuchung, hat sich eine ganz spezielle Meinungsbildung manifestiert. Es weiß heute jeder in der Nähe, dass der Nachbar mit einem Fuß im Gefängnis steht, wenn seine Entgleisungen gegen umliegende Anwohner wieder ausarten.

Drei Ereignisse aus dem Jahr 2009 will ich den Lesern dieser Seite nicht vorenthalten. Sie betreffen nicht uns, sondern unser Nachbar-Paar vom Reiheneckhaus. Sie haben uns diese Dinge u. a. bei einem gemütlichen Grillabend in ihrem Garten geschildert.


Da der cholerische Nachbar umliegend nicht mehr ernst genommen wird, geht man mittlerweile etwas unemotionaler mit seinen Verhaltensweisen um, was aber nicht heißt, dass man seine Entgleisungen duldet.

Wir wünschen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2010.



2010

Das Jahr 2010 geht zu Ende und es gibt traurigerweise in diesem Jahr wieder jede Menge zu berichten. Trotz bestehender rechtswirksamer Verurteilungen interessieren den Nachbarn diese Urteilssprüche immer noch nicht. Er verstößt gegen die bestehenden Urteile und wird soger noch bösartiger. Der alternde aggressive Nachbar ist im Jahr 2010 wieder beleidigend und gewalttätig geworden. Es betrifft mittlerweile auch wieder uns, und noch heftiger die derzeitigen Reiheneckhausbewohner. Ein neues gerichtliches Verfahren ist wiederum unausweichlich gewesen.

Ich werde wieder berichten, wenn es endgültige Tatsachen gibt.

Wir wünschen den Besuchern dieser Webseite, alles Gute für das Jahr 2011.



2011

Im Januar 2011 scheint der Nachbar Werner P. verstorben zu sein. Ich verwende den Konjunktiv deshalb, weil es keinerlei öffentliche, schriftliche bzw. überprüfbare Publikation über den Tod von Werner P. gibt. Es gab weder eine Todesanzeige, noch einen offiziellen Bestattungstermin. Die Nachricht wurde über eine mündliche Aussage bekannt, die die Ehefrau gegenüber Dritten tätigte. Eine Erkenntnis bleibt: Der zu keinerlei sozialer Eingliederung fähige, bösartige Mensch ist ohne Wahrnehmung verstorben.

Mir erspart dies jetzt die im Jahr 2010 heftigen Anfeindungen und Tätlichkeiten nochmals detailliert zu dokumentieren. Zur Vollständigkeit will ich nur anführen, dass dieser Mensch selbst im Jahr vor seinem Ableben agressiv und unberechenbar war. In 2010 beleidigte und maßregelte er die Reiheneckhausbewohner permanent. Der Höhepunkt war aber, dass er die Nachbarin angriff und ihr einen Schlag ins Gesicht versetzte, während sie den vereisten Gehweg trittsicher machte und Streugut verteilte.

Mich beleidigte er ebenfalls wieder, obwohl er dafür bereits verurteilt wurde. Während der Beleidigungen ging er noch mit seinem Vertikutier-Rechen auf mich los.

Wir in der Nachbarschaft freuen uns auf einen friedvollen und unbeschwerten Sommer.



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